Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) befasst sich mit Fragen der Telekommunikation und des Rundfunkes (Radio und Fernsehen). Auf diesen Gebieten nimmt das BAKOM sämtliche hoheitlichen und regulatorischen Aufgaben wahr.
Folgende Stellung hat das BAKOM bei unseren Abklärungen gegenüber Openwireless vertreten:
Fernmeldedienstanbieterinnen sind für die Übertragung von illegalen Inhalten, die nicht von ihnen stammen und die sie auch nicht kennen, strafrechtlich grundsätzlich nicht verantwortlich. Anders verhält es sich, wenn es sich um eigene oder von dritten übernommene illegale Inhalte handelt oder sie sich aktiv, das heisst mit Wissen und Willen, daran beteiligen. Sie machen sich in diesem Falle als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen strafbar. Da das Strafgesetzbuch jedoch keine ausdrückliche Regelung der Verantwortlichkeit der Provider enthält, sind gewisse Fragen auch umstritten. Der Bundesrat hat deshalb eine von einer Expertenkommission vorgeschlagene Regelung übernommen und in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat wird im Frühjahr 2006 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis nehmen und über das weitere Vorgehen beschliessen.
Am 16. Oktober 2006 wurde der oben zitierte Text durch den folgenden ersetzt:
Das geltende Recht gibt auf die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Internet-Provider nicht immer eine klare Antwort. Diese Verantwortlichkeit soll daher im Strafgesetzbuch und im Militärstrafgesetz ausdrücklich geregelt werden. Ferner ist geplant, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verbessern und die Effizienz der Verfolgung der Internet-Kriminalität dadurch zu steigern.
Danach verweist das BAKOM auf die Homepage des EJPD (eidg. Justiz- und Polizeidepartement):
http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/themen/kriminalitaet/cybercrime/re...