Laut dem UVEK besteht die Pflicht zur Speicherung von Name, Adresse und der Verbindungsdaten für jeden Fernmeldedienstanbieter. Streng genommen gilt jeder der einen offenen Accesspoint mit Internetzugang anbietet als Fernmeldedienstanbieter und ist beim BAKOM meldepflichtig.
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)