Zusammenfassung / Unabhängige juristische Einschätzung

Situation BAKOM: unkritisch
- Möglicher Konzessionsentzug (ab Frühling 07 irrelevant)



Situation Strafrecht: Risiko gering bis sehr gering

Szenario 1: Wie lange dauert es bis das Netz „missbraucht“ wird?
- Hinweis auf Überwachungsmöglichkeit
- Hinweis auf unverschlüsselten Datenverkehr

Szenario 2: Wie lange dauert es bis ein netzmissbrauch aufgedeckt wird?
- Mailverkehr wird über die Mailprovider überwacht
- ob und wann VoIP Produkte eingesetzt werden ist kaum bemerkbar

Szenario 3: überwachungsanfrage von KOBIK, diese geht an einen Untersuchungsrichter
- Hier kommen dann sehr menschliche Komponenten zum Zuge:
- Wie hilfsbereit sind wir gegenüber den Behörden
- Wie professionell treten wir im vornherein auf?
- Keine Freaks die einfach den Behörden eins auswischen wollen
- Grosse Organisationen und Interessengruppen im Hintergrund
- Politische Relevanz



Trotzdem bleibt ein Restrisiko:

„Normale Massnahmen“:
- Hausdurchsuchungen beim Gatewaybetreiber
- Beschlagnahmung von Hardware beim Gatewaybetreiber

„Extreme Massnahmen“:
- Einfrieren von Finanzen, Konten etc. vom Gatewaybetreiber
- Festnahmen/Anklagen von Verantwortlichen



Oft wird nicht auf ein Gerichtsurteil hingearbeitet, sondern es werden andere Massnahmen getroffen um das Vorhandensein mühsam bis uninteressant zu machen. Weiter werden oft auch andere massnahmen ergriffen um die tatsächlichen Täter dingfest zu machen: Handy, Kreditkarten, andere beweisbare Delikte, etc.



Situation Zivilrecht: Risiko mittel bis gering

Trotzdem besteht die Möglichkeit einzelne Personen in die Verantwortung zu ziehen (Postdirektor wegen Begünstigung von Telefonsex).



Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Täterschaft gesucht wird und nicht die Betreiber von Infrastruktur für deren Taten haftbar gemacht werden.