Dienst für besondere Angelegenheiten (DBA)
Kann der Gatewaybetreiber die im Zuge von Ermittlungen angeforderten Verbindungsdaten nicht liefern, kann der DBA die Anfrage fallen lassen oder eine Verfügung gegen „die Verantwortlichen“ (welche zu bestimmen wären) erheben. Dies ist aber bis heute noch nie passiert.